Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen muss ein Unternehmer eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut machen und diese als Brandschutzhelfer benennen.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend.
Allerdings kann nach Art des Unternehmens z.B. durch eine besondere Brandgefährdung, hohe Anzahl an Besuchern oder Personen mit eingeschränkter Mobilität eine deutlich höhere Ausbildungsquote notwendig sein. Grundlagen für diese Regelung sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 10 Abs. 2), die Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 1 § 22 Abs. 2) und die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2).
In der Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach DGUV vermitteln wir die Kenntnisse zum vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz in Theorie und Praxis.
Wir schulen in ganz Hamburg und Umgebung. In der Regel finden diese Kurse direkt bei Ihnen im Betrieb statt. Wenn sich die räumlichen Gegebenheiten für eine solche Ausbildung nicht eignen, dann können diese auch in Stelle, etwas südöstlich von Hamburg, stattfinden. Wir rechnen mit einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen.
Unsere nächsten Kurse:
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