Erste-Hilfe-Fortbildung

Stabile Seitenlage, Deutsche Notfallschule
In einigen Bereichen ist eine regelmäßige Erste-Hilfe-Fortbildung notwendig, um das Wissen aufzufrischen und auf dem aktuellen Stand zu bleiben, damit im Notfall keine Unsicherheit aufkommt und dem Patienten optimal geholfen werden kann. Beispielsweise fordern die Unfallversicherungsträger eine Auffrischung bei betrieblich Ersthelfenden alle zwei Jahre. Eine Erste-Hilfe-Fortbildung dauert ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten (7,5 Stunden), lässt aber mehr Raum für den Dozenten, sodass die Fortbildung thematisch besser auf die Belange des Betriebes angepasst werden kann. Deswegen finden Erste-Hilfe-Fortbildungen bei uns meistens als Inhouse Schulungen oder als firmeninterne Kurse in unseren Räumlichkeiten statt.




Betrieblich Ersthelfende Fortbildung

Die Sicherstellung der Ersten-Hilfe im Betrieb ist durch die DGUV Vorschrift 1 geregelt.

Als Ersthelfer dürfen nur Personen eingesetzt werden, die bei einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten-Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind oder über eine sanitätsdienstliche/rettungsdienstliche Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen. Weitere Informationen können unter dem Menüunterpunkt "Erste-Hilfe-Ausbildung / Betrieblich Ersthelfende" gefunden werden.

Die Kosten werden in der Regel von den Unfallversicherungsträgern übernommen. Damit wir die Kursgebühr mit dem entsprechenden Unfallversicherungsträger verrechnen können, benötigen wir ein Anmeldeformular von der Berufsgenossenschaft, das sie hier herunterladen können. Diese Formular muss zu Kursbeginn vom Betrieb unterschrieben und gestempelt vorliegen oder mitgebracht werden.

Herunterladen: Abrechnungsformular Berufsgenossenschaft 

Bei einigen Unfallversicherungsträgern muss vorab eine Kostenübernahmeerklärung oder ein Gutschein beantragt werden. Das kann man auf der jeweiligen Internetseite im Bereich Prävention, Erste-Hilfe oder Service erledigen. Dies ist z.B. nötig bei den Landesunfallkassen, der Unfallkasse Nord (UK Nord), der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Eine Übersicht der Abrechnungsmodalitäten erhalten Sie auf der DGUV Seite.



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