Erste-Hilfe-Ausbildung
Erste Hilfe, Deutsche Notfallschule

Die eintägige Erste-Hilfe-Ausbildung besteht aus 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten (7,5 Stunden). Hier erhältst du alle Grundkenntnisse, die zur Überbrückung der Zeit, bis weitere Hilfe eingetroffen ist, notwendig ist, um Leben zu retten. 

Du brauchst den Kurs unter anderem für folgendes:
- gültig für ALLE Führerscheinklassen
- Jugendgruppenleiter (Juleica)
- Erziehende / SPA Ausbildung
- Studium
- Trainerlizenz
- Rettungsschwimmer
- THW Grundausbildung
- Privatpilotenlizenz

inklusive Lehrbuch für Ersthelfer und Beatmungsfolie für Herz-Lungen-Wiederbelebung



Betrieblich Ersthelfende Ausbildung

Die Sicherstellung der Ersten Hilfe im Betrieb ist durch die DGUV Vorschrift 1 geregelt.

Danach hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen (siehe auch hier):
- 1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,
- 2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
- - a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,
- - b) in sonstigen Betrieben 10 %,
- - c) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,
- - d) in Hochschulen 10 % der Versicherten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII).

Des Weiteren ist geregelt, dass als Ersthelfer nur Personen eingesetzt werden dürfen, die bei einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten-Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind oder über eine sanitätsdienstliche/rettungsdienstliche Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen.

Da dieser Kurs identisch mit dem regulären Erste-Hilfe-Kurs ist und wir mit der Kennziffer 8.1125 ermächtigt sind, kann dieser Kurs für den Führerschein und zur Ernennung als betrieblich ersthelfende Personen verwendet werden. Die Kosten werden in der Regel von den Unfallversicherungsträgern übernommen. Damit wir die Kursgebühr mit dem entsprechenden Unfallversicherungsträger verrechnen können, benötigen wir ein Abrechnungsformular von der Berufsgenossenschaft, das sie hier herunterladen können. Dieses Formular muss zu Kursbeginn vom Betrieb unterschrieben und gestempelt vorliegen oder mitgebracht werden.

Herunterladen: Abrechnungsformular Berufsgenossenschaft 

Bei einigen Unfallversicherungsträgern muss vorab eine Kostenübernahmeerklärung oder ein Gutschein beantragt werden. Das kann man auf der jeweiligen Internetseite im Bereich Prävention, Erste Hilfe oder Service erledigen. Dies ist z.B. nötig bei den Landesunfallkassen, der Unfallkasse Nord (UK Nord), der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Eine Übersicht der Abrechnungsmodalitäten erhalten Sie auf der DGUV Seite.


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